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   BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73   

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https://dejure.org/1974,1875
BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73 (https://dejure.org/1974,1875)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1974 - I ZR 100/73 (https://dejure.org/1974,1875)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1974 - I ZR 100/73 (https://dejure.org/1974,1875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurverfügungsstellen von eigenen Vertragsentwürfen des Maklers - Unmittelbarer Zusammenhang der rechtlichen Angelegenheit mit dem Beruf des Maklers - Berufsbild des Vertragsmaklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erledigung rechtlicher Angelegenheiten durch einen Immobilienmakler, Vermittlungsmakler, Erstellung eines Vertragsentwurfes für den Auftraggeber, Rechtsberatung

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1328
  • MDR 1974, 823
  • DB 1974, 1476
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73
    Das Berufungsgericht hat gemäß § 13 Abs. 1 UWG die Befugnis des Anwaltsvereins, den gegen den Beklagten gerichteten Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen, zu Recht bejaht (BGHZ 48, 12, 14 ff).
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 289/64

    Maklerlohn, Courtage, Vermittlungstätigkeit, Begriff, vermitteln,

    Auszug aus BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73
    Er hat vielmehr sowohl mit seinem Auftraggeber als auch mit dem Interessenten mit dem Ziel zu verhandeln, einen Vertrag zustande zu bringen, und insbesondere auf den Interessenten einzuwirken, einen Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen(BGH, Urteil vom 16.10.58 - II ZR 100/57 in Allgemeine-Immobilien-Zeitung, 1959, 29; BGH MDR 68, 405).
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 90/68

    Amtspflichtverletzung durch einen Notar - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73
    Der Vermittlungsmakler hat nach § 652 Abs. 1 BGB nur dann Anspruch auf seine Vergütung, wenn der zu vermittelnde Vertrag zustande kommt; er hat durch Verhandlungen mit beiden Vertragspartnern auf das Zustandekommen des Vertrages hinzuwirken und kann, will er sich keinen Schadensersatzansprüchen aussetzen, in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, auf die Vertragsgestaltung Einfluß zu nehmen (BGH, VersR 1970, 136, 137).
  • BGH, 16.10.1958 - II ZR 100/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73
    Er hat vielmehr sowohl mit seinem Auftraggeber als auch mit dem Interessenten mit dem Ziel zu verhandeln, einen Vertrag zustande zu bringen, und insbesondere auf den Interessenten einzuwirken, einen Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen(BGH, Urteil vom 16.10.58 - II ZR 100/57 in Allgemeine-Immobilien-Zeitung, 1959, 29; BGH MDR 68, 405).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Eine solche Aufklärung stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gewerbe der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1974 - I ZR 100/73 - NJW 1974, 1328, 1329).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Für die Anfertigung von Vertragsentwürfen steht das außer Frage (BGH NJW 1963, 2027 Nr. 6; 1974, 1328; 1976, 1635 Nr. 9).

    Für ihn ist deshalb auch die Anfertigung von Vertragsentwürfen erlaubt (BGH NJW 1974, 1328).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2000 - 15 U 59/99

    Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische

    Was der Makler zu tun hat, um den ihn erteilten Vermittlungsauftrag gerecht zu werden, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalls, insbesondere auch danach, inwieweit Auftraggeber und Interessent der Unterstützung des Maklers bedürfen (BGH, MDR 1974, 823).

    Maßgeblich sind aber die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere welche Maßnahmen geboten sind, um die Erwerbsbereitschaft des Interessenten zu wecken und zu fördern (BGH MDR 1974, 823).

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

    Hilfs- oder Nebentätigkeiten, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe vollziehen und deren Zweck dienen, dürfen auch rechtsberatender Natur sein; der Makler darf deshalb sogar Vertragsentwürfe anfertigen (BGH NJW 1974, 1328; 1981, 874).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79

    Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater

    Seine eigene frühere Beurteilung, in der insoweit noch nicht differenziert, sondern allein auf den unmittelbaren Zusammenhang der Tätigkeiten abgestellt worden war (Urteil vom 19. April 1974, NJW 1974, 1328, 1329), hat der erkennende Senat im Urteil vom 11. Juni 1976 (GRUR 1976, 635, 636 - Sonderberater in Bausachen -) ebenfalls dahin präzisiert, daß es sich um eine der eigentlichen Berufstätigkeit zugeordnete, sie nur ergänzende Nebentätigkeit (Hilfsgeschäft) handeln müsse.
  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder

    Die Revision kann auch aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. April 1975 ( NJW 1974, 1328 [BGH 19.04.1974 - I ZR 100/73] - Vermittlungsmakler) nichts für sich herleiten.
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (LM § 5 RBerG Nr. 9 = NJW 1974, 1328) hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß die Beklagte, soweit sie in Vollmacht von Versicherungsnehmern Vertragsänderungen und -kündigungen vornehme, Angelegenheiten besorge, die im Sinne des Art. 1 § 5 RBerG mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes in unmittelbarem Zusammenhang stünden, nämlich der Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen.
  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78

    Anwendung der haftungsausschliessenden Vorschriften der Allgemeinen Deutschen

    Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß nicht nur ein fahrlässiges Verhalten angenommen, sondern es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für schlechthin unvereinbar angesehen, Kartons mit optischem Gerät ohne ständige Bewachung in frei zugänglich abgestellten Kraftfahrzeugen zu belassen, und in diesem Unterlassen von geeigneten Maßnahmen einen Organisationsmangel gesehen, der durch grobe Fahrlässigkeit veranlaßt ist (vgl. Senatsurteil vom 10.05.1974 - I ZR 61/73 - LM Nr. 9 zu WAbk = MDR 1974, 823 = BB 1974, 860 zur Sicherung auf dem Frankfurter Flughafen abgestellter Kisten mit Uhren).
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